NUTZUNGSANTRAG

Den Antrag zur Nutzung des Pössemer Treffs, bitten wir ausschließlich mit dem

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(Laden Sie sich hierzu das Formular auf den PC und füllen es am PC aus.)

zu stellen.

Bei Stellung eines Nutzungsantrages beachten Sie bitte unbedingt folgendes:

  1. Gem. Benutzungsordnung der Gemeinde Wachtberg können nur Personen mit Wohnsitz in Werthhoven den Pössemer Treff anmieten!
  2. Jeden Freitag ab 19:30 Uhr ist im Thekenraum Dorfabend! Die Nutzung des Thekenraumes oder ein
    Aufbau ist daher freitags nicht möglich! 
    Ein Aufbau im hinteren Teil (Trennwand) ist nach Absprache möglich, sofern der Dorfabend nicht berührt wird.
  3. Eine Reservierung ist mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zu stellen.
  4. Eine Reservierung, unabhängig evtl. mündlicher Absprachen, erfolgt erst mit Eingang des
    Nutzungsantrages!
  5. Die Vermietung der Räume erfolgt im Auftrag der Gemeinde Wachtberg.
  6. Die Nutzung gilt für zusammenhängende 3 Tage. Diese beinhalten 1 Tag aufbauen, 1 Tag feiern, 1 Tag abbauen. Fällt der Auf- oder Abbautag auf einen Feiertag, so kann ein Tag vorher aufgebaut, bzw. einen Tag später abgebaut werden.
  7. Die Räume werden durch die Gemeinde Wachtberg ohne irgendwelches Inventar vermietet. Dieses wird
    automatisch beim Bürgerverein Werthhoven mit angemietet. Dies erfolgt auf Grundlage des Entgelttarifs des Bürgerverein Werthhoven!
  8. Beachten Sie unbedingt den Belegungskalender.
     

Weitere wichtige Unterlagen:

Kontakt Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V.

Thomas Franz
- Vorstand - (1. Kassierer)
EMailIcon thomasfranz[at]werthhoven.de

oder

Hans-Joachim Duch
- Vorstand - (1. Vorsitzender)
EMailIcon h.j.duch[at]t-online.de

DATENSCHUTZERKLÄRUNG:

Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter die zur Durchführung dieses Miet-/Nutzungsvertrages notwendigen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mailadresse, Veranstaltungsart, Mietobjekte, Mietdauer, Bankdaten usw.) im Wege der elektronischen Datenverarbeitung speichert.
Der Mieter willigt ferner ein, dass vertragsbedingte Daten der Mieter/Nutzer - soweit erforderlich - an Dritte (hier Gemeinde Wachtberg) zum Zwecke der Weiterleitung der Entgelte, gem. Entgelttarif, weitergegeben werden.