Die Nutzung des Pössemer Treff ist nur unter strengster Einhaltung der Auflagen der Corona-Schutzverordnung möglich.
Die besondere Hygieneregelungen sind einzuhalten.
Wir Bitten um Ihr Verständnis
Aktuelle Coronaschutzverordnung NRW
Corona-Hygienemassnahmen Pössemer Treff
Anwesenheitsliste Pössemer Treff
Zusatzblatt Anwesenheitsliste Pössemer Treff
Den Antrag zur Nutzung des Pössemer Treffs, bitten wir ausschließlich mit dem
Formular Nutzungsantrag
(am PC ausfüllen! Laden Sie sich hierzu das Formular auf den PC.)
zu stellen.
BEACHTEN SIE UNBEDINGT DEN BELEGUNGSKALENDER UND DIE REGELMÄSSIGEN BELEGUNGEN!
Wenn der Thekenraum vermietet ist, ist eine gleichzeitige Nutzung des übrigen Saales, trotz Trennwand, nicht möglich, da keine separater Zugang möglich ist.
Ein Aufbau, im restlichen Saal, außer Thekenraum, für eine Veranstaltung am Samstag ist nach Absprache möglich.
Übersicht regelmäßige Belegungen
Hinweis:
Eine Reservierung des Termins erfolgt erst, wenn der schriftliche Nutzungsantrag vorliegt.
Der Nutzungsantrag ist mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Nutzung zu stellen!
Wiederkehrende Nutzung (z.B. Training, Kurse etc.)
Für eine wiederkehrende Nutzung von Räumen des Pössemer Treffs ist ein Antrag per E-Mail an unten angeführten Kontakt zu stellen.
Der Vorstand des Bürgervereins beschließt, ggf. unter Einbeziehung des Gemeinde Wachtberg, über diesen Antrag, unter Berücksichtigung der Vorgaben in der Benutzungsordnung.
Weitere wichtige Unterlagen:
- Belegungskalender
- Benutzungsordnung
- Entgelttarif
- Hausordnung
- Entgelttarif/Nutzungsantrag Material Bürgerverein
Kontakt Bürgerverein Werthhoven 1972 e.V.
Thomas Franz
- Vorstand - (1. Kassierer)
E-Mail: thomasfranz[at]werthhoven.de
oder
Hans-Joachim Duch
- Vorstand - (1. Vorsitzender)
E-Mail: H.J.Duch[at]t-online.de
DATENSCHUTZERKLÄRUNG:
Der Mieter willigt ein, dass der Vermieter die zur Durchführung dieses Miet-/Nutzungsvertrages notwendigen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummern, E-Mailadresse, Veranstaltungsart, Mietobjekte, Mietdauer, Bankdaten usw.) im Wege der elektronischen Datenverarbeitung speichert.
Der Mieter willigt ferner ein, dass vertragsbedingte Daten der Mieter/Nutzer - soweit erforderlich - an Dritte (hier Gemeinde Wachtberg) zum Zwecke der Weiterleitung der Entgelte, gem. Entgelttarif, weitergegeben werden.
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